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Rechtliche Hinweise

Meldestelle

Die Ev. Stiftung Tannenhof nimmt nicht nur die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sehr ernst.

Wir sind uns aber auch bewusst, dass es für Sie manchmal schwierig sein kann, Bedenken oder Beschwerden zu äußern. Das gilt besonders, wenn man befürchtet, dadurch Nachteile zu erleiden. Deshalb haben wir für Sie eine Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. Sie können dort einfach und schnell Meldungen abgeben und sind dabei geschützt.  Ihre Meldungen helfen uns, Probleme frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu lösen.

Wir ermutigen Sie daher, an die Meldestelle Informationen über mögliche Verstöße im Sinne des HinSchG zu melden. Sie können das vertraulich oder anonym tun. Hierzu steht Ihnen ein digitaler Meldekanal zur Verfügung unter folgendem Link mit weitergehenden, ausführlichen Informationen – u.a. auch zur wahlweisen Möglichkeit einer Meldung an die externe Meldestelle des Bundes. 

Klicken Sie dazu einfach auf den Button „Melden“ und Sie kommen zum Text „Wichtig zu wissen“, u.a. mit den häufigsten Fragen (FAQ), z.B. Was kann ich melden?

Auf Wunsch können Sie auch mit einer zuständigen Person persönlich sprechen.

Die mit den Aufgaben der internen Meldestelle betrauten Rechtsanwälte werden Ihre Meldungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls mit Ihnen über den digitalen Meldekanal kommunizieren – etwa für Rückfragen.

Informationen über Ihre Identität oder sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität als hinweisgebende Person erlauben, gibt die Meldestelle nicht weiter – es sei denn Sie willigen ein oder es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor – etwa eine gerichtliche Entscheidung.

Sollte Ihre Meldung begründet sein, werden wir schnell geeignete Maßnahmen ergreifen, um die festgestellten Verstöße zu beheben. Sie werden innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung erhalten und innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über eventuell geplante oder bereits durchgeführte Maßnahmen. So wissen Sie, was aus Ihrer Meldung geworden ist.

Wir lehnen jede Form von Rache, Vergeltung oder Repressalien gegen hinweisgebende Personen entschieden ab. Sollten Sie dennoch Benachteiligungen – z.B. Mobbing – im Zusammenhang mit Ihrer Meldung erfahren, können Sie sich damit ebenfalls an die interne Meldestelle wenden, um Ihre Rechte als hinweisgebende Person zu wahren.

Bitte beachten Sie, dass unsere Meldestelle ausschließlich für begründete Meldungen vorgesehen ist. Spekulationen oder Missbrauch der Meldestelle können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch dient die Meldestelle nicht als „Kummerkasten“ für allgemeine Beschwerden. Für diese können Sie auch wie gewohnt weiterhin das allgemeine Beschwerde-Management nutzen.